Limousinen & Stretchlimousinen
Augsburg und München
 

AGB der Firma " Luxus-Limos" 
 
 1. Geltungsbereich                                            

Nachstehende AGB gelten für alle Verträge für die Anmietung von Limousinen der Firma Luxus-Limos. Alle Leistungen von Luxus-Limos werden auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Bestätigung per Fax, Brief oder E- Mail zustande. Spätere Änderungen müssen auch schriftlich bestätigt werden.

3. Datenschutz

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, sämtliche Daten in maschinenlesbarer Schrift und Form zur Zweckbestimmung gespeichert werden. Die Herausgabe der Daten an Dritte ist nur mit schriftlicher Zusage des Kunden möglich. Sämtliche im Fahrzeug geführten Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.

4. Beförderung und Bestimmungen

Im gesamten Fahrzeug besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Alle Fahrzeuge befinden sich in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand. Die Fahrzeuge entsprechen der StVZO für die Personenbeförderung mit aktuellem TÜV und AU. Eine regelmäßige Wartung durch eine Fachwerkstatt wird garantiert. Das Fahrzeug ist wie folgt versichert: Deckungssumme 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch höchstens 10 Mio. EUR je geschädigter Person. Das Anmieten des Fahrzeuges gilt ausschließlich nur mit Chauffeur. Jeder Chauffeur ist im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß des  Personenbeförderungsgesetzes.

5. Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle techn. Regeln zu beachten. Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Mietvertrag mit sofortiger Wirksamkeit aufgelöst und als beendet zu betrachten, ohne Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. Die Mindestanmietung beträgt 1 Stunde. Davon ist eine An- und Abfahrtspauschale von 0,5 Stunden beinhaltet. Soweit nicht anders vereinbart, ist ein Rücktritt des Mieters bis zu 7 Tage vor Antritt der Fahrt für einen Pauschalbetrag von 50,- EUR möglich. Erfolgt ein Rücktritt später ist ein Entschädigungsaufwand von 100% des Mietpreises zu entrichten. Für entstandene Schäden am oder im Fahrzeug, durch Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit des Mieters, ist einzig und allein der Mieter Haftbar und zur Schadensbereinigung verpflichtet.  

6. Auslandsfahrten

Bei Auslandsfahrten oder Buchungen, trägt der Mieter bzw. Auftraggeber alle anfallenden Mehrkosten. ( Übernachtungskosten des Fahrer, Straßengebühren, Vignettengebühr.....)

7. Haftung von Luxus-Limos

Für Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn das diese durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbei gebracht wurden. Für eine nicht termingerechte Bereitstellung von Fahrzeugen übernimmt Luxus-Limos keine Haftung. Das geltend machen von daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Fälligkeit

Das Mietverhältnis gilt durch vollständige Bezahlung des vereinbarten Betrages als beendet.

 
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kissing 

Kissing, den 03.06.2006


 

Startseite   |  AGB   |  Kontakt   |  Bildergalerie   |  Impressum   |  Spezial